Rechtsanwalt Markus Wiche, Jahrgang 1964, seit 2001 zugelassen als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und begleitet bundesweit Unternehmen, Betriebsräte sowie Führungskräfte und Arbeitnehmer bei:
- Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen
- Massenentlassungen und Outsourcing
- Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
- Einigungsstellenverfahren
- sämtlichen individualrechtlichen Fragestellungen wie z.B.
- der Vorbereitung und der Abwehr von Kündigungen,
- dem Sonderkündigungsschutz besonderer Personengruppen,
- bei kündigungsrechtlichen Sonderproblemen mit Auslandsberührung,
- der Durchsetzung und Abwehr von Bonus- und Tantiemeansprüchen,
- dem Verhandeln von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen,
- im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung,
- der Durchsetzung und Abwehr von Teilzeit- und Befristungsansprüchen
- sämtlichen kollektivrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit
- Betriebsratswahlen,
- Betriebsübergängen,
- Umfang und Grenzen der Mitbestimmung im Betrieb bei sozialen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten,
- Gestaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen,
- Beschlussverfahren
- Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten,
sowie dem Bundesarbeitsgericht - Statusfeststellungsverfahren vor den Sozialversicherungsträgern und Sozialgerichten
- Auflösungs- und Trennungsverhandlungen bei ausgesprochenen,
beabsichtigten oder drohenden Kündigungen
RA Wiche berät und begleitet Gesellschafter, Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit
- der Anstellung und dem Ausscheiden von Führungskräften, insbesondere der Abberufung und außerordentlichen Kündigung von Organmitgliedern
- der taktischen Beratung bei beabsichtigten/bevorstehenden Vertragsänderungen und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit Führungskräften
- der Geschäftsführerhaftung
- der Kündigung und dem Ausschluss von Mitgesellschaftern
- der Auseinandersetzung von Gesellschaften
- Vertragsgestaltungen, insbesondere Gesellschaftsverträge von Freiberuflern
- der Führung von Schieds-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren